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29.11.2010

Soziale Netzwerke: Twittern am Arbeitsplatz erlauben?

Waren es in den frühen Internet-Jahren noch die Diskussionen um die Nutzung von Ebay und Amazon, so sind es heute zunehmend die neuen sozialen Netzwerke, die Fragen zum Umgang mit den neuen Medien am Arbeitsplatz aufwerfen. Antworten allein aus arbeitsrechtlicher Sicht greifen allerdings zu kurz. Auch die Vereinbarkeit mit der Unternehmensstrategie und -kultur spielt eine wichtige Rolle bei diesem Thema. Bei der Ausgestaltung von Lösungsansätzen kommt dem Personalmanagement eine wichtige Rolle zu.

Arbeitsrechtlich ist die Sache klar: Ein Arbeitnehmer darf während der Arbeitszeit keine privaten Angelegenheiten erledigen; dies gilt auch für die Nutzung von Twitter & Co. Aber ist es aus unternehmerischer Sicht überhaupt sinnvoll, Mitarbeitern die Nutzung der neuen Kommunikationskanäle zu untersagen? Passt eine harte Linie gegen nicht unmittelbar beruflich erforderliche Internetnutzung am Arbeitsplatz noch in die heutige Zeit?

Einige Unternehmen haben inzwischen einen ganz anderen Kurs eingeschlagen; so zum Beispiel die Bayer AG. Das DGFP-Mitgliedsunternehmen setzt die eigenen Mitarbeiter gezielt dazu ein, über die Erfahrungen im Unternehmen zu berichten und Kontakte zu potentiellen Bewerbern zu knüpfen. Dies berichtet Bernd Schmitz, Leiter University and Talent Relation der Bayer AG, im Interview mit der DGFP Online-Redaktion. Bei Bayer ist die Nutzung von Web 2.0 Applikationen durch die Arbeitnehmer in ein Gesamtkonzept eingebunden. Dieses berücksichtigt sowohl die von einer transparenten Informationspolitik geprägte Kommunikationsstrategie des Unternehmens als auch die Personalpolitik, die mit neuen Arbeitsformen und neue Organisationsstrukturen der Dynamik des Marktes gerecht werden soll.

Geschäftsgeheimnisse in Gefahr?
Manche Unternehmen fürchten, dass Mitarbeiter Geschäftsgeheimnisse oder andere sensible Informationen über Applikationen des Web 2.0 preisgeben könnten. So hat ein bekannter deutscher Automobilhersteller jüngst die Internetpräsenz von Facebook für seine Arbeitnehmer gesperrt, weil das Unternehmen hier ein Sicherheitsleck vermutete, durch das Betriebsgeheimnisse von Arbeitnehmern - unbewusst oder in gutem Glauben - nach außen getragen würden". Bernd Schmitz von Bayer sieht das gelassener: "Vor dem Einsatz von Social Media sind Nutzungsregeln und Guidelines zu erarbeiten und zu kommunizieren." Durch klare Regeln könne weitgehend ausgeschlossen werden, dass soziale Medien zur Sicherheitslücke werden.

Wie Unternehmen mit dem Thema Social Media umgehen sollen, kann nicht generell entschieden werden. Sich allein auf die arbeitsrechtliche Lage zurückzuziehen, greift zu kurz. Wer sich nach außen als innovatives, zukunftsorientiertes Unternehmen verkauft, und zugleich intern die Nutzung von Social Media untersagt, dessen Glaubwürdigkeit gerät schnell ins Wanken. Andererseits wird ein Unternehmen, das stark auf Basis von Hierarchien und regulierten Informationskanälen operiert, kaum von heute auf morgen die für Web 2.0 erforderliche Unternehmenskultur herstellen können.

Es kommt auf die Passgenauigkeit der verschiedenen unternehmerischen Erfordernisse mit entsprechenden Regelungen an. Ein professionelles Personalmanagement, das sich darin versteht, unternehmerische Belange mit den Bedürfnissen der "Ressource" Mensch in Einklang zu bringen wird seine Professionalität auch dazu einbringen können, Lösungen für die Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz zu erarbeiten. Dies bedeutet auch die Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Lage, aber nicht nur. Unternehmensstrategie und Unternehmenskultur können Umgangsformen mit Web 2.0 erfordern, die sich nicht vor dem Arbeitsgericht einklagen lassen.

Sascha Jussen
DGFP Online-Redaktion

Eine Leistung der Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.