Arten der Mitgliedschaft
Die Satzung der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP) sieht die folgenden unterschiedlichen Arten der Mitgliedschaft vor:
- Ordentliche Mitglieder sind Unternehmen, die eine institutionalisierte Personalabteilung haben und deren Sitz sich in der Bundesrepublik Deutschland befindet.
- Außerordentliche Mitglieder sind zum einen einzelne Personen, die als Wissenschaftler im Hochschulbereich oder als Berater auf dem Gebiet des Personalmanagements tätig sind. Zum anderen bietet die DGFP eine außerordentliche Firmenmitgliedschaft für Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für Personaldienstleister und Beratungsgesellschaften mit dem Schwerpunkt Personalmanagement.
- Korrespondierende Mitglieder sind
Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland haben. Sie haben kein Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung.
Informationen und Vertragsunterlagen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Serviceleistungen und Aufnahmebedingungen für die Außerordentliche Mitgliedschaft (PDF)Eine Leistung der Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.


