AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – DGFP-Akademie für Personalführung
§ 1 ANMELDUNG
Seminare/DGFP Fachtagungen
Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder über
unser Online-Portal (www.dgfp.de/akademie) vom Teilnehmer selbst
bzw. dem anmeldenden Bereich seines Unternehmens bei der Deutschen
Gesellschaft für Personalführung e.V. erfolgen. Der Eingang der
Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Mit der endgültigen
Bestätigung zwei bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem
Teilnehmer bzw. dem anmeldenden Bereich seines Unternehmens die
Rechnung übersandt. Die Teilnehmer erhalten am Ende der
Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.
DGFP Professionalisierungsprogramm
Das DGFP Professionalisierungsprogramm kann jeweils nur als Gesamtveranstaltung gebucht werden. Die jeweilige Prüfung muss spätestens zwei Jahre nach Beginn der Qualifizierungsmaßnahme abgelegt werden. Die Prüfungsmodalitäten des DGFP Professionalisierungsprogramms sind der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen. Diese wird den Teilnehmern vor der Prüfung in der aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt. Als aktuelle Fassung gilt die Prüfungsordnung des Prüfungszeitpunktes.
DGFP Ausbildungsgänge
Bei den DGFP Ausbildungsgängen ist eine Teilnahme nur für das komplette Programm möglich. Ein Wechsel in andere Veranstaltungstermine ist ausgeschlossen. Die Anmeldung zu einem der DGFP Ausbildungsgänge ist automatisch verbunden mit der Anmeldung zur Prüfung. Voraussetzung für den Erwerb eines DGFP Zertifikats ist die Teilnahme an allen Modulen des jeweiligen DGFP Ausbildungsgangs und der erfolgreiche Abschluss der Prüfung. Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass der Teilnehmer an allen Modulen des DGFP Ausbildungsgangs teilgenommen hat. Die Prüfungsmodalitäten der DGFP Ausbildungsgänge sind der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen. Diese wird den Teilnehmern vor der Prüfung in der aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt. Als aktuelle Fassung gilt die Prüfungsordnung des Prüfungszeitpunktes.
§ 2 GEBÜHREN
Mitgliedsfirmen der Deutschen Gesellschaft für Personalführung
e.V. erhalten den ermäßigten Veranstaltungspreis (M).
Nichtmitgliedern berechnen wir den mit (N) gekennzeichneten
Veranstaltungspreis. Die Abrechnung erfolgt über den anmeldenden
Bereich des Unternehmens. Mit Erhalt der Rechnung wird der
Veranstaltungspreis sofort fällig.
a) 10 % Ermäßigung auf den Veranstaltungspreis gewähren wir bei
gleichzeitiger Anmeldung zu derselben Veranstaltung ab dem zweiten
Teilnehmer desselben Unternehmens. Dies gilt nur, wenn der
Vollzahler auch tatsächlich an der jeweiligen Veranstaltung
teilnimmt.
b) 10 % Ermäßigung auf den Veranstaltungspreis der preiswertesten
der gebuchten Veranstaltungen gewähren wir bei gleichzeitiger
Anmeldung für den dritten und jeden weiteren Teilnehmer desselben
Unternehmens, auch wenn verschiedene Veranstaltungen gebucht
werden. Dies gilt nur, wenn die beiden Vollzahler tatsächlich an
den jeweiligen Veranstaltungen teilnehmen.
Die Regelungen unter a) oder b) gelten für alle Veranstaltungen der
DGFP Akademie mit Ausnahme des DGFP Kongresses. Diese Ermäßigungen
können nicht miteinander kombiniert gewährt werden.
Die angegebenen Gebühren verstehen sich inklusive
Teilnehmerunterlagen, Mittagessen sowie Pausengetränke. (Dies gilt
nicht für die Veranstaltungen „English for HR – Englisch für den
Alltag des Personalmanagers“, „General Management Programm (GMP)“
und „Intensivseminar Betriebswirtschaftliches Know-how
Praxisorientiert – kompakt – effektiv“ (BWL). Bei diesen
Veranstaltungen buchen die Teilnehmer die Tagungspauschale, die das
Mittagessen einschließt, selbst und entrichten diese direkt an das
Hotel. Eventuell anfallende Hotelkosten oder auch Reisekosten sind
nicht enthalten.
DGFP-Professionalisierungs-Programm/DGFP-Ausbildungsgänge
Die Teilnahme an Prüfungen des DGFP
Professionalisierungsprogramms und der DGFP Ausbildungsgänge sind
grundsätzlich kostenfrei. Bleibt der Teilnehmer nach erfolgter
Anmeldung zur Prüfung dieser mehr als zwei Mal fern, wird für die
Folgeprüfung – unabhängig von seinem persönlichen Verschulden –
eine Verwaltungsgebühr von € 300,00 erhoben.
§ 3 UMBUCHUNGS-/STORNOBEDINGUNGEN
Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist
jederzeit vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine einmalige
Umbuchung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenlos,
für jede weitere Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von €
150,00 berechnet. Umbuchungen ab zwei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn werden mit 30 % der Veranstaltungsgebühr
(mind. € 150,00) berechnet.
Stornierungen bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind
kostenlos. Bei Stornierungen zwei bis vier Wochen vor
Veranstaltungsbeginn werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von €150
berechnet. Bei Stornierungen ab zwei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Veranstaltungsgebühr (mind. €
150,00) berechnet.
Abweichend hiervon werden beim DGFP Professionalisierungsprogramm,
bei DGFP Ausbildungsgängen, bei mehrmoduligen Veranstaltungen, bei
den DGFP Seminaren „Become perfect in HR Business English“ und
„Intensivseminar betriebswirtschaftliches Know how“ sowie bei der
„Informationsveranstaltung mit Richtern des BAG und BSG“ bei
Stornierungen zwei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Bearbeitungsgebühren in Höhe von 30 % der Veranstaltungsgebühr
berechnet.
Bei Absagen am Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei
Nichterscheinen stellen wir die gesamte Veranstaltungsgebühr in
Rechnung. Bei Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers fallen
keine zusätzlichen Kosten an.
Eine Vertretung ist in allen Fällen nur für die komplette
Veranstaltung möglich. Für die Teilnehmer, die einen DGFP
Ausbildungsgang oder mehrmodulige Veranstaltungen buchen, ist eine
Kündigung nach Ablauf von drei Monaten nach Veranstaltungsbeginn
möglich. Die Veranstaltungsgebühr wird anteilig
erstattet.
Besondere Umbuchungs- und Stornobedingungen beim General Management
Programm (GMP)
Die Stornierung der Veranstaltung „GMP“ ist bis zu acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir eine Gebühr von 50 % der Veranstaltungsgebühr. Bei Absagen innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen stellen wir die gesamte Veranstaltungsgebühr in Rechnung. Bei Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Fristberechnung und Form der Stornierung
Veranstaltungsbeginn bei Ausbildungen und mehrmoduligen
Veranstaltungen ist der erste Tag der Veranstaltung. Die Anmeldung
zu einer Veranstaltung kann storniert werden (Schriftform
erforderlich: Brief, Telefax oder E-Mail). Fällt das Ende einer
vorgesehenen Stornierungsfrist auf einen Sonntag, einen am
Hauptsitz der DGFP gesetzlich anerkannten Feiertag oder einen
Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich
vorhergehende Werktag. Der Veranstaltungstag wird bei der
Fristberechnung nicht mitgezählt.
§ 4 VERANSTALTUNGSDAUER
DGFP Seminare beginnen in der Regel zwischen 9.00 und 10.00 Uhr und enden – auch freitags – zwischen 17.00 und 18.00 Uhr, wenn nicht anders angegeben. Die konkreten Seminarzeiten sind den Detailausschreibungen bzw. der Anmeldebestätigung zu entnehmen.
§ 5 PROGRAMMÄNDERUNGEN/ABSAGEN DURCH DEN VERANSTALTER/TEILNEHMERZAHL
Änderungen in der Themengliederung sowie bei der Auswahl der Referenten, als auch die Aufhebung oder Veränderung von in den Ausschreibungen zu den Veranstaltungen jeweils angegebenen maximalen Teilnehmerzahlen, behalten wir uns im Einzelfall vor. Im Ausnahmefall können die im Seminarprogramm angebotenen Veranstaltungen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen, kurzfristigem krankheitsbedingten Ausfall des Referenten oder höherer Gewalt auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung verschoben oder abgesagt werden. Im Falle zu geringer Teilnehmerzahlen wird die Veranstaltung spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn abgesagt. Im Falle der Absage einer Veranstaltung erstatten wir bereits gezahlte Seminargebühren zurück bzw. gewähren im Absprachefall eine Gutschrift. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Verschulden des Veranstalters.
§ 6 VERTRAULICHE INFORMATIONEN, DATENSCHUTZ, URHEBERRECHTE
Die Vertragsparteien behandeln wesentliche und nicht allgemein
bekannte Angelegenheiten mit der im Geschäftsleben üblichen
Vertraulichkeit. Personenbezogene Daten werden nur für vertraglich
vereinbarte Zwecke genutzt. Die Teilnehmer verpflichten sich,
seminarbegleitende Druck- und Online-Unterlagen etc., weder zu
vervielfältigen noch an Dritte weiter zu geben.
§ 7 HAFTUNG
Das jeweilige Seminar wird sorgfältig nach dem derzeitigen
aktuellen Wissensstand vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten
Rat sowie die Verwertung im Seminar erworbener Kenntnisse
übernehmen wir jedoch keine Haftung. Weiterhin übernehmen wir keine
Verantwortung für eventuelle Nachteile, die sich aufgrund fehlender
Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
§ 8 SONSTIGES
Wir distanzieren uns von Organisationen wie Scientology und
lehnen jede Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen
sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass wir
nicht nach einer Methode von L. Ron Hubbard und/oder sonst mit
einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeiten und
organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben
genannten „Technologien“ in unserer Gesellschaft. Auch in unseren
Geschäftsbeziehungen achten wir sorgfältig darauf, keine Firmen und
Unternehmensgruppen zu unterstützen, die selbst nach der Methode
von L. Ron Hubbard geführt oder anderweitig von dieser beeinflusst
werden.
§ 9 HINWEIS
Zu allen Seminaren sind gleichermaßen Teilnehmerinnen und
Teilnehmer herzlich eingeladen; auf eine gesonderte sprachliche
Unterscheidung wird in unseren Ausschreibungen zur besseren
Lesbarkeit grundsätzlich verzichtet.Zu allen Seminaren sind
gleichermaßen Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlicheingeladen;
auf eine gesonderte sprachliche Unterscheidung wird in unseren
Ausschreibungen zur besseren Lesbarkeit verzichtet (Ausnahme: „Von
der Kollegin zur Führungskraft – aus dem Team an die
Spitze“).
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem 01.01.2012
in Kraft und gelten für alle Veranstaltungen, die in 2012 starten,
unabhängig vom Buchungszeitpunkt.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine
Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V. – Stand 1. Oktober
2011
Eine Leistung der Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.


