Empirische Studien

Kurz gefragt: Ihre Meinung zur Überwachung von Mitarbeitern

Seit den Berichten über die Bespitzelung von Mitarbeitern in verschiedenen Einzelhandelsunternehmen wird intensiv über die Überwachung von Mitarbeitern diskutiert. Mit einer Kurzumfrage unter ihren Mitgliedsunternehmen ist die DGFP e.V. Mitte April 2008 der Frage nachgegangen, wie Personalmanager die aktuelle Diskussion beurteilen.

Personalmanager beobachten verstärkte Überwachung von Mitarbeitern

Die Mehrheit der befragten Personalmanager (62 Prozent) beobachtet, dass Mitarbeiter in deutschen Unternehmen heute stärker überwacht werden als vor zehn Jahren

Während gut die Hälfte der Befragten die Ursache für diese Veränderung im Fortschritt der Überwachungstechnik sieht, hält jeder zehnte Befragungsteilnehmer andere Entwicklungen für ursächlich – insbesondere einen zunehmenden Leistungs- und Kostendruck

39 Prozent der befragten Personalmanager sind der Ansicht, dass die Überwachung von Mitarbeitern nicht zugenommen hat.

195

Personalmanager sehen keine Anzeichen für die Entwicklung einer Misstrauenskultur

Nur 25 Prozent der Personalmanager meinen, dass die Zusammenarbeit in deutschen Unternehmen heute stärker von Misstrauen geprägt ist als vor zehn Jahren. 52 Prozent beobachten diesbezüglich keinerlei Veränderungen und 23 Prozent erleben die Zusammenarbeit heute sogar insgesamt als vertrauensvoller.

Die Zusammenarbeit scheint in kleineren Unternehmen mit höchstens 500 Mitarbeitern besonders vertrauensvoll zu sein: Hier liegt der Anteil der Personalmanager, die ein wachsendes Misstrauen beobachten, bei 10 Prozent, während in größeren Unternehmen mehr als ein Drittel der Befragten feststellt, dass das Misstrauen zugenommen hat. Außerdem fällt auf, dass insbesondere Personalmanager aus Handelsunternehmen vermehrtes Misstrauen beklagen (55 Prozent gegenüber 22 Prozent der Personalmanager aus anderen Branchen).

197

Personalmanager halten bestehende Datenschutz-Regelungen für ausreichend

83 Prozent der befragten Personalmanager vertreten die Auffassung, dass eine gesonderte gesetzliche Regelung zum Arbeitnehmer-Datenschutz nicht erforderlich ist. Nur 2 Prozent wünschen sich ein gesondertes Gesetz; weitere 14 Prozent würden eine gesonderte Regelung im Bundesdatenschutzgesetz begrüßen.

Hier zeigen sich wieder Unterschiede zwischen den Branchen: Während 42 Prozent der befragten Personalmanager aus Handelsunternehmen gesonderte Regelungen zum Arbeitnehmer-Datenschutz fordern, schließen sich lediglich 14 Prozent der Personalmanager aus anderen Branchen dieser Forderung an.
Außerdem fällt auf, dass 32 Prozent der Personalmanager, die der Ansicht sind, dass neue technische Möglichkeiten zu einer stärkeren Überwachung von Mitarbeitern führen, gesonderte Datenschutzregelungen für erforderlich halten. Dieser Anteil liegt bei den Personalmanagern, die keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen den technischen Überwachungsmöglichkeiten und einer verstärkten Überwachung von Mitarbeitern sehen, bei 5 Prozent.

Zu der Online-Befragung waren 702 verantwortliche Personalmanager aus DGFP-Mitgliedsunternehmen eingeladen worden. 128 Personalmanager haben an der Befragung teilgenommen (18 Prozent).

Unter den Befragungsteilnehmern sind Personalmanager aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen (19 Prozent unter 500 Mitarbeiter; 20 Prozent 500 bis unter 1000 Mitarbeiter; 44 Prozent 1000 bis unter 5000 Mitarbeiter; 16 Prozent ab 5000 Mitarbeiter) sowie aus allen Branchen (Schwerpunkte: Maschinen-/Fahrzeugbau: 20 Prozent; Chemie/Pharma: 15 Prozent; Handel: 10 Prozent; Elektroindustrie: 10 Prozent).

199

Personalmanager warnen davor, Einzelfälle überzuinterpretieren

Aus ihren Kommentaren wird deutlich, dass die befragten Personalmanager die aktuelle Diskussion als traurig und beschämend empfinden. Sie warnen davor, Einzelfälle überzuinterpretieren und rufen die Unternehmen dazu auf, sich von „schwarzen Schafen" zu distanzieren: „Generell meine ich, dass kein Grund besteht, wegen eines Negativ-Beispiels die gesamten Arbeitgeber in Sippenhaft zu nehmen" und „Die vielen Unternehmen, die Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit legen, sollten dies auch nach außen hin deutlich machen".

Die Befragungsteilnehmer weisen darauf hin, dass die Überwachung von Mitarbeitern mitbestimmungspflichtig ist und dass daher in Betrieben mit Betriebsrat auch ohne weitere Regelungen ein ausreichender Schutz bestehe: „Es braucht nicht immer wieder neue und zusätzliche Regelungen."

Zum Hintergrund der Umfrage

Zu der Online-Befragung waren 702 verantwortliche Personalmanager aus DGFP-Mitgliedsunternehmen eingeladen worden. 128 Personalmanager haben an der Befragung teilgenommen (18 Prozent).

Unter den Befragungsteilnehmern sind Personalmanager aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen (19 Prozent unter 500 Mitarbeiter; 20 Prozent 500 bis unter 1000 Mitarbeiter; 44 Prozent 1000 bis unter 5000 Mitarbeiter; 16 Prozent ab 5000 Mitarbeiter) sowie aus allen Branchen (Schwerpunkte: Maschinen-/Fahrzeugbau: 20 Prozent; Chemie/Pharma: 15 Prozent; Handel: 10 Prozent; Elektroindustrie: 10 Prozent).

DGFP Blitzlicht - Überwachung von Mitarbeitern.pdf

Eine Leistung der Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.