Auf die Frage, was ein Unternehmen davon abhalten könnte, die Fördermittel für Weiterbildung während Kurzarbeit zu nutzen, antworten 54 Prozent, die Unternehmen seien nicht ausreichend informiert. Zudem halten 49 Prozent der Personalmanager das Antragsverfahren für zu aufwändig.
Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Nutzung der Fördermittel für Weiterbildung während Kurzarbeit und der Kritik am Aufwand des Antragsverfahrens: Vor allem Personalmanager aus Unternehmen, die die Fördermittel bereits nutzen, sind der Ansicht, dass das Antragsverfahren zu aufwändig ist.
Ein Zusammenhang besteht auch zwischen der Nutzung von Kurzarbeit und der Meinung, die Unternehmen wären nicht ausreichend informiert: Insbesondere Personalmanager aus Unternehmen, die nicht planen Kurzarbeit anzumelden, vertreten die Ansicht, dass Informationen fehlen.
Als weitere mögliche Gründe, die Unternehmen davon abhalten könnten, die Fördermittel für Weiterbildung während Kurzarbeit zu beantragen, wurden vor allem Organisations- und Koordinationsaspekte bei der Planung von Weiterbildungsmaßnahmen genannt, z.B. bei Schichtarbeit oder wenn die Kurzarbeitsphasen flexibel (abhängig von der Kundennachfrage) gehandhabt werden müssen.
Die Personalmanager bemängeln, dass die Anforderungen der Kurzarbeit oft schwer mit dem Angebot der Bildungsträger in Einklang zu bringen sind. Ein Personalmanager äußert hierzu: „Die Kurzarbeitsphasen müssen terminlich zu den Fortbildungsmaßnahmen passen. Das ist sicherlich bei einer eingeschränkten Kurzarbeit und kurzfristigen Änderungen bei der Durchführung der Kurzarbeit nicht zu realisieren." Des Weiteren wird kritisiert, dass es zu wenige zertifizierte Anbieter gibt und die Hürden für die Zertifizierung zu hoch sind. Ein Befragungsteilnehmer berichtet von „uneinheitliche[n] Auskünfte[n] zum Prozess der Umsetzung"; ein anderer stellt fest, dass „infolge der Schnelligkeit der Gesetzgebung [...] die Arbeitsagenturen derzeit nur dürftig über die Umsetzung informiert" sind.