"Weiterbildung bei Kurzarbeit"
Sascha Jussen, DGFP: Liebe User des DGFP-Internetportals, herzlich willkommen im Experten-Chat der DGFP! Ich begrüße heute Frau Antje Noack von der Arbeitgeberberatung der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion NRW).
Antje Noack: Hallo Herr Jussen, hallo an alle Chat-Teilnehmer. Ich freue mich, hier zu sein und beantworte gern Ihre Fragen.
Teilnehmer 1: Guten Tag. Gibt es eine zeitliche Grenze bzw. eine Budget-Grenze von Seiten der Agentur für Arbeit hinsichtlich der Förderung von Weiterbildung bei Kurzarbeit?
Antje Noack: Die Förderleistungen zur Mitarbeiterqualifizierung während Kurzarbeit sind zeitlich befristet. Das Förderprogramm "Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) für Geringqualifizierte" ist zunächst bis Ende 2009 befristet, d. h. die Maßnahme muss noch in diesem Jahr begonnen werden.
Die Förderung nach dem sog. "ESF-BA-Programm" für Fachkräfte ist bis zum 31.12.2010 begrenzt; bis dahin begonnene Maßnahmen können bis zum 30.06.2011 gefördert werden. Haushaltsmittel für beide Förderprogramme sind weiterhin vorhanden.
Teilnehmer 2: Gibt es abgesehen von der Förderung über die Agentur für Arbeit weitere staatliche/öffentliche/private Institutionen, z. B. im Rahmen der EU, die Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen fördern, die stark von der Wirtschaftskrise betroffen sind?
Antje Noack: Das Land NRW betreibt in Kooperation mit Kammern, der G.I.B. (Gesellschaft für innovate Beschäftigung) etc. sog. Beratungsstellen oder auch Regionalagenturen, bei denen sich Unternehmen zu unterschiedlichen Themen beraten lassen können. Außerdem kann beim Land NRW die Förderung "Bildungsscheck" beantragt werden. Verbände, Kammern etc. beraten Sie ebenfalls.
Weitere staatliche Förderungen, die explizit zur Qualifizierung der Beschäftigten während Kurzarbeit genutzt werden können, existieren nicht. Ob bzw. welche private Institutionen weitere finanzielle Unterstützungsleistungen
anbieten, ist mir nicht bekannt.
Teilnehmer 3: In unserem Unternehmen in der Automobilbranche ist damit zu rechnen, dass wir wegen weiter zurückgehender Nachfrage jetzt in Kurzarbeit befindliche Mitarbeiter in den nächsten Monaten freisetzen müssen. Wird auch in diesem Fall berufliche Weiterbildung gefördert? Welche allgemeinen Maßnahmen sind empfehlenswert, um unseren freizusetzenden Mitarbeitern auf dem Arbeitsmarkt eine möglichst gute Chance zu bieten, wieder eine Stelle zu finden?
Antje Noack: Eine Möglichkeit der Mitarbeiterqualifizierung in Verbindung mit der Personalfreisetzung besteht bei Übergang der Beschäftigten in sog. Transfergesellschaften, kombiniert mit dem Bezug von Transferkurzarbeitergeld. Welche Maßnahmen empfehlenswert sind, hängt von der einzelnen Person, deren beruflicher Vorbildung, beruflicher Interessenlage etc. ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Ich empfehle Ihnen, einen Beratungstermin bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Agentur für Arbeit zu vereinbaren und mit den Mitarbeitern vor Ort Details zu besprechen. Telefon 01801 664466.
Teilnehmer 4: Wir versuchen zurzeit noch, auf Kurzarbeit zu verzichten, um Einkommenseinbußen für unsere Mitarbeiter zu vermeiden. Gibt es Möglichkeiten, die derzeit in unserem Unternehmen stattfindenden Weiterbildungsmöglichkeiten fördern zu lassen?
Antje Noack: Das Förderprogramm WeGebAU inkl. seiner Erweiterungen aufgrund des II. Konjunkturpakets (befristet bis 31.12.2010) kann eine Möglichkeit sein, Weiterbildungsmaßnahmen unabhängig von Kurzarbeit zu fördern. Die Förderung umfasst die Weiterbildungskosten und ggf. einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt aufgrund des weiterbildungsbedingten Arbeitsausfalls.
Weiterbildungskosten können dabei nur für nach der Anerkennungs- und Zertifizierungsverordnung (AZWV) zertifizierte Bildungsmaßnahmen übernommen werden, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln. Allerdings können nur neue Weiterbildungen gefördert werden, die Antragstellung muss grundsätzlich vor Beginn erfolgen.
Teilnehmer 5: Personalverantwortliche aus anderen Unternehmen haben mir berichtet, dass das Antragsverfahren für die Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen bei Kurzarbeit sehr aufwendig sei. Wie beurteilen Sie das? Gibt es Möglichkeiten, das Verfahren zu vereinfachen und/oder Unterstützungs-/Beratungsmöglichkeiten von der Bundesagentur für Arbeit?
Antje Noack: Möglichkeiten zur Vereinfachung des Verfahrens bestehen aufgrund der Richtlinien des Europäischen Sozialfonds (ESF) nicht. Die Arbeitgeber-Services der örtlichen Agenturen für Arbeit stehen Ihnen für Beratung und - sofern gewünscht - auch zur Unterstützung bei der Abwicklung der Anträge gern zur Verfügung. Details sollten Sie jedoch mit Ihrem Ansprechpartner/ Ihrer Ansprechpartnerin in der Arbeitsagentur besprechen.
Teilnehmer 6: Bei unseren Mitarbeitern handelt es sich fast durchweg um fachlich hochgradig ausgebildete Techniker und Ingenieure. Können wir auch sie in Kurzarbeit weiter qualifizieren, z.B. durch Sprachtrainings oder Maßnahmen zur Erweiterung der "soft skills"?
Antje Noack: Das "ESF-BA-Programm" richtet sich insbesondere an Fachkräfte, also ausgebildete Facharbeiter sowie Techniker oder Ingenieure, die Kurzarbeitergeld beziehen und an einer Qualifizierung teilnehmen. Die Kosten der Maßnahme werden beim ESF-BAPrgoramm anteilig übernommen; die Erstattung liegt zwischen 25% für betriebsspezifische Maßnahmen und 60% für Weiterbildungen, in denen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Dazu können auch Sprachtrainings, z.B. Wirtschaftsenglisch, oder die Erweiterung von "soft skills" gehören, wenn diese für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind.
Eine Aufstockung der Förderung kann bis auf 80% erfolgen, abhängig von Besonderheiten in der Person des Arbeitnehmers und der Größe des Unternehmens.
Teilnehmer 7: Was ist die maximale Dauer von Qualifizierungsmaßnahmen, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden?
Antje Noack: Die Dauer ist abhängig vom Maßnahmeinhalt, d.h. ausgehend vom Kenntnisstand des Arbeitnehmers und den zu vermittelnden Kenntnissen muss eine angemessene Zeit vereinbart werden, in der das Maßnahmeziel realistisch erreicht werden kann. Eine Begrenzung per Gesetz gibt es nicht. Die Maßnahme, die mit einem der Förderprogramme während Kurzarbeit voll oder anteilig finanziert wird, muss im angezeigten Kug-Zeitraum absolviert sein.
Teilnehmer 8: Bei welchen Instituten können wir die Zulassung unserer Haus-internen Schulungsmaßnahmen gemäß AZWV durchführen lassen?
Antje Noack: Die Zertifizierung von Trägern/Maßnahmen nach AZWV führen die sog. Zertifizierungs- bzw. fachkundigen Stellen durch. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de > für Institutionen > Träger > Anerkennung und Zulassung. Die Kontaktdaten der fachkundigen Stellen sind im "Verzeichnis der fachkundigen Stellen" aufgeführt.
Teilnehmer 9: Muss Nicht-Teilnahme von Mitarbeitern an Schulungsmaßnahmen aufgrund Urlaub oder Krankheit der Agentur für Arbeit gemeldet werden? Wirkt sich das auf die Förderung der entsprechenden Maßnahme aus?
Antje Noack: Sofern das Gesamtziel der Maßnahme erreicht wird, müssen einzelne Ausfalltage (Krankheit, Urlaub...) nicht mitgeteilt werden. Die Kosten werden für die Gesamtmaßnahme erstattet. Sollte aufgrund der Unterbrechung das Maßnahmeziel nicht mehr erreicht werden, ist dies der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Zu beachten ist dabei, dass diese Ausfallzeiten nicht mit Kurzarbeitergeld gefördert werden, da an diesen Tagen kein konjunktureller Arbeitsausfall besteht. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf sein volles Arbeitsentgelt.
Teilnehmer 10: Kann ich während Kurzarbeit auch gezielt ganz individuell bestimmte Mitarbeiter födern, oder muss Qualifizierung im Rahmen von Kurzarbeit für die gesamte Belegschaft erfolgen, um die Förderung zu erhalten?
Antje Noack: Die Förderprogramme sind dafür gedacht, individuelle Qualifizierungen bestimmter Mitarbeiter in Zeiten des konjunkturellen Arbeitsausfalls zu ermöglichen. So können sowohl einzelne Arbeitnehmer unterschiedliche Weiterbildungen besuchen als auch größere Gruppen der Belegschaft gesammelt an Qualifizierungen teilnehmen.
Teilnehmer 11: Wie lang ist ungefähr die Vorlaufzeit von der Antragstellung bis zu dem Zeitpunkt, an dem mit Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Kurzarbeit begonnen werden kann?
Antje Noack: Die Vorlaufzeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig, so z.B. ob die Beschäftigten eine Maßnahme besuchen sollen, die bei einem zertifizierten Träger statt finden soll oder betriebsintern organisiert wird. Der Bearbeitungszeitraum in den Agenturen für Arbeit variiert ebenfalls. Wenn alle Faktoren geklärt und eindeutig sind, ist der schnelle Start der Weiterbildung kurzfristig möglich.
Teilnehmer 12: Wenn noch vor erfolgreichem Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme wegen weiterer Verschärfung der Krise eine Kündigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen unausweichlich wird - wie ist dann das Prozedere?
Antje Noack: Zunächst müssen Sie bzw. der Bildungsträger der Agentur für Arbeit den Abbruch der Maßnahme aufgrund Kündigung mitteilen. Wenn Sie eine Förderung nach dem ESF-BA-Programm beantragt haben, müssen Sie Ihren Vertrag mit dem Bildungsträger lösen. Werden die Weiterbildungskosten über das Programm "Förderung der beruflichen Weiterbildung" finanziert, ist bei eintretender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers eine Anschlussförderung durch die Arbeitsagentur möglich. Dies muss jedoch der Arbeitnehmer bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur erfragen.
Teilnehmer 13: Welche Formulare und Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung und wo erhalte ich die nötigen Formulare?
Antje Noack: Die nötigen Formulare für die Weiterbildungsförderung während Kurzarbeit sowie alle Informationen rund um das Thema Kurzarbeit finden Sie unter
www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld oder Weiterbildung. Unter der Rubrik "Weiterbildung" wird zwischen dem ESF-BA-Programm, die Förderung richtet sich in erster Linie an Fachkräfte, und der Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeit ("FbW während Kug") für Geringqualifizierte unterschieden. Unter den einzelnen Themen finden Sie Antragsunterlagen, aber auch Merkblätter, Gesetze und Weisungen.
Teilnehmer 14: Ist das Weiterbildungsangebot auf bestimmte Zielgruppen reduziert, oder kann grundsätzlich jede Zielgruppe teilnehmen?
Antje Noack: Es kann grundsätzlich jede Zielgruppe teilnehmen. Das Weiterbildungsangebot richtet sich sowohl an Geringqualifizierte, als auch Facharbeiter und Akademiker.
Teilnehmer 15: Wie lange läuft das Förderprogramm FbW?
Antje Noack: Das Förderprogramm "Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) während Kurzarbeit" für Geringqualifizierte ist zunächst bis Ende 2009 befristet, d.h. die Maßnahme muss noch in diesem Jahr beginnen.
Teilnehmer 16: Ist ein Mitarbeiter in Kurzarbeit während seiner vom Europäischen Sozialfonds geförderten Weiterbildung weiterhin in KA?
Antje Noack: Ja, denn der Bezug von Kurzarbeitergeld ist Voraussetzung dafür, dass die Weiterbildung durch die Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördert werden kann.
Teilnehmer 17: Müssen die Weiterbildungsmaßnahmen, für die man eine Förderung beantragt, zertifiziert sein?
Antje Noack: Dies ist abhängig vom Förderprogramm. Bei "Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) während Kurzarbeit" für Geringqualifizierte müssen die Maßnahmen immer nach AZWV zertifiziert sein. Für eine Förderung nach dem ESF-BA-Programm kann auch eine nicht zertifizierte oder betriebsinterne Weiterbildung anteilig gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Teilnahme an einer nach AZWV zertifizierten Maßnahme regional und zeitnah nicht möglich ist.
Teilnehmer 18: Können Sie einen Link im Internet empfehlen, in dem man zu den genannten Programmen, Abkürzungen, Details u. Erklärungen finden kann?
Antje Noack: Informationen finden Sie unter www.einsatz-fuer-arbeit.de sowie www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld oder Weiterbildung.
Sascha Jussen, DGFP: Außerdem finden Sie einige Informationen zum Thema "Weiterbildung bei Kurzarbeit" im DGFP Internet-Portal in der Rubrik Wissenszentrum/Personal- und Managemententwicklung/DGFP Thema des Monats Mai 2009.
Teilnehmer 19: Zurückkommend auf Ihre o.a. Antwort: dies bedeutet, dass entweder KUG oder Förderung für WB, richtig?
Antje Noack: Kug = Kurzarbeitergeld ist die Lohnersatzleistung, die der Arbeitnehmer für die Zeiten des Arbeitsausfalls erhält. Parallel dazu kann und sollte dieser Arbeitsausfall zur Qualifizierung genutzt werden. Der Kug-Bezug ist Voraussetzungen dafür, dass die Weiterbildungskosten - egal ob "Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) während Kurzarbeit" oder nach dem ESF-BA-Programm - übernommen werden können.
Teilnehmer 20: Können Sie ein paar Einzelheiten zu dem ESF-BA-Programm nennen?
Antje Noack: ESF bedeutet Europäischer Sozialfonds. Förderfähiger Personenkreis sind Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld beziehen und die Zeit ihres Arbeitsausfalls nutzen, um an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen. Es können sowohl allgemeine als auch betriebsspezifische Maßnahmen gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt für allgemeine Maßnahmen 60% und für spezifische Maßnahmen 25% der Lehrgangskosten.
Teilnehmer 21: Kann die Förderung zur Qualifizierung auch präventiv in Anspruch genommen werden?
Antje Noack: Beide Förderleistungen, also die "Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) während Kurzarbeit" sowie nach dem ESF-BA-Programm, sind an den Bezug von Kurzarbeitergeld gebunden. Das heißt, erst wenn Kurzarbeit angezeigt wurde und der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezieht, kann eine Förderung erfolgen.
Sascha Jussen, DGFP: Danke an alle TeilnehmerInnen für die phänomenale Beteiligung an diesem Chat. Aus meiner Sicht ein Zeichen dafür, dass das Thema "Weiterbildung in Kurzarbeit" eine nicht unwesentliche Rolle in der gegenwärtigen Personalarbeit spielt. Nochmals mein Dank auch an Frau Noack und an die Regionalstelle NRW der Bundesagentur für Arbeit für ihre bereitwillige Unterstützung. Bis zum nächsten Chat!
Antje Noack: Gerne habe ich Ihre Fragen beantwortet. Es freut mich, dass die angebotenen Förderleistungen auf reges Interesse stoßen und Sie Ihren Mitarbeiter die Chance bieten, sich beruflich weiter zu bilden. Tschüss.
Eine Leistung der Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.


