"Ende der Tarifeinheit - Auswirkungen auf die Personalarbeit"

Sascha Jussen, Moderator: Guten Tag, meine Damen und Herren. Ich darf Sie im Namen der DGFP e.V. herzlich willkommen heißen im heutigen Experten-Chat zum Thema "Ende der Tarifeinheit - Auswirkungen auf die Personalarbeit". Ganz besonders begrüße ich auch Herrn Axel Braun. Er ist einer der renommiertesten Arbeitsrechtler in Deutschland. Heute steht er Ihnen in diesem Chat für Ihre Fragen und Informationen zur Verfügung. Ich freue mich nun auf einen regen fachlichen Austausch, zu dem ich Sie, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, an dieser Stelle nochmals herzlich einladen möchte. Herr Braun, ich übergebe
das Wort an Sie!


Axel Braun: Guten Tag, mein Name ist Axel Braun, ich bin Rechtsanwalt seit 1990,
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1993 und leite die Fachgruppe Arbeitsrecht bei Luther. Diese besteht aus etwa 40 Rechtsanwälten, überwiegend Fachanwälte.


Annette Schmitz: Guten Tag. Ab wann müssen die Konsequenzen aus der Tarifpluralität im Betrieb umgesetzt werden? Gibt es Übergangsfristen?


Axel Braun: Rechtlich betrachtet sind die Konsequenzen der Aufgabe der Tarifeinheit ab sofort und ohne Übergangsfristen zu beachten. Das BAG hat geurteilt, dass die bisherige Rechtsprechung der Tarifpluralität noch nie eine Rechtsgrundlage hatte. Ob betriebliche Konsequenzen eintreten und ab wann, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Sofort betroffen sind z.B. Krankenhäuser.
Lutz Rolff: Wenn ein Mitarbeiter in eine Gewerkschaft wechselt, die aus seiner Sicht
günstigere Bedingungen ausgehandelt hat - ab wann muss ich diese Bedingungen wie höheres Gehalt umsetzen?


Axel Braun: Wenn ein Mitarbeiter zu einer Gewerkschaft wechselt, die tariflich günstigere Bedingungen bietet, so ist dies auch beim Gehalt ab Kenntnisnahme des Wechsels, also mit der nächsten Gehaltsabrechnung, zu berücksichtigen.


Marion Weise: Gibt es von Ihnen generelle Tipps, wie man das Thema Tarifvielfalt als Neuerung im eigenen Betrieb als Personalmanager am besten angeht bzw. womit man am besten anfängt?


Axel Braun: Ein proaktives Vorgehen empfiehlt sich außerhalb bestimmter Arten von
Betrieben (Krankenhäuser, Fluglinien) derzeit nicht. Man sollte sich allerdings einen
Überblick darüber verschaffen, welche Gewerkschaften im Betrieb vertreten sind, und die Unterschiede der Tarifwerke in einer Synopse herausarbeiten.


Marion Weise: Warum raten Sie von einem proaktiven Vorgehen ab?
Axel Braun: Weil dies Mitarbeiter, die mit ihrer tariflichen Situation durchaus zufrieden sind, erst dazu bewegen könnte, nach Gründen für eine denkbare Unzufriedenheit zu suchen (etwa sich über eine alternative Gewerkschaftszugehörigkeit zu informieren). Da das BAG
gesagt hat, wie die Rechtslage nicht ist, ohne zu erläutern, wie das zukünftige System aussehen soll, führt dies potenziell zu viel Verwirrung.


Marion Weise: Wie sollte denn das zukünftige System ihrer Meinung nach aussehen? Was würde uns auf Seiten der Arbeitgeber bzw. der Personalmanager die meiste Rechtssicherheit geben?


Axel Braun: Aktuell sehe ich drei Problembereiche: 1) §77 BetrVG: welcher Tarifvertrag ist der "üblicherweise" geltende. Ich würde sagen: derjenige, dem die Mehrheit der Mitarbeiter angehört (wenn man das denn weiß). 2). Darf man überhaupt nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen? War bisher typisch mit "Es kommt drauf an" zu beantworten, muss jetzt wohl erlaubt sein. 3) Wie sehen vertragliche Bezugnahmeklauseln künftig aus? Hier stellt sich ein wahrer Berg von Folgeproblemen dar, je nachdem, wie man formuliert. Wenn man konkret auf einen Tarifvertrag Bezug nimmt, ist eine gleichzeitige Tarifwechsel-Klausel jedenfalls kaum noch möglich.


Doro Thalheim: Unser Betriebsrats verlangt - da nun die Spartengewerkschaft UFO für Stewardessen ebenfalls für uns relevant ist - rückwirkend zum 1.1.2010 ein höheres Entgelt für Bordpersonal nachzuzahlen. Sind wir dazu rechtlich verpflichtet?


Axel Braun: Dazu sind Sie nur verpflichtet, wenn ein Mitarbeiter persönlich die
Gewerkschaftsmitgliedschaft nachweist und der Tarifvertrag mit der UFO keine
Verfallsfristen enthält, die für diese rückwirkende Periode einschlägig wären. Der Betriebsrat hat hier keine Rechte, er kann nur die Mitarbeiter auf die Rechte hinweisen, die sie selbst geltend machen müssen. Ansonsten gilt, wie gesagt: Erst jetzt erkennt das BAG, dass es das bisherige Prinzip nie gegeben hat und die Rechtslage bisher nur nicht richtig erkannt wurde!


Hermann Zarkowski: Wir haben Probleme damit, verschiedene Tarife in unserer
Entgeltabrechnung zu berücksichtigen. Gibt es dazu Empfehlungen, wie man verschiedene Tarife z.B. mit einer Software wie SAP in der Abrechnung abbilden kann?


Axel Braun: Ich fürchte, diese technische Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich habe die Frage aber selbst schon ähnlich an den BAG-Senatsvorsitzenden gestellt, weil ich das Problem auch sah, und der meinte dazu: das kann ja nicht so schwer sein. Etwas verklausuliert steht das sogar im Urteil!


Rita Böskens: Wie schätzen Sie die Möglichkeit ein, dass es doch noch zu einer
gesetzlichen Regulierung der Tarifvielfalt kommt, so wie vom DGB und BDA gefordert?


Axel Braun: Die gesetzliche Regelung wird nicht den alten Zustand wiederherstellen können, denn der war verfassungsrechtlich kaum zu verteidigen. Die vom BDA/DGB entwickelten Ideen sehen dies auch und können daher nur begrenzt Abhilfe schaffen. Die auf uns zukommende Problematik der Spartengewerkschaften löst dieser Entwurf - soweit bisher bekannt - nicht. Hilfreich wären zumindest Verfahrensregeln zum Streikrecht. Die enthält der Entwurf tatsächlich, und denen gebe ich auch eine Chance, realisierbar zu sein, weil die
großen Interessengruppen einheitlich dahinter stehen.


Sascha Jussen, Moderator: Meine Damen und Herren, der Experten-Chat endet nun. Ich danke Ihnen für Ihre Teilnahme und wünsche Ihnen für Ihr weiteres Engagement in Sachen Personalarbeit viel Erfolg - ob mit keinem, einem oder mehreren Tarifen im Unternehmen.


Herrn Braun danken wir für seine Zeit und seine fundierten Informationen. Mehr
Informationen zum Thema "Tarifeinheit - Tarifvielfalt" finden Sie übrigens in unserem
aktuellen Newsletter HR-UPDATE unter http://newsletter.dgfp-kongress.de/hrupdate/
hrupdate5online.html

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