PraxisPapiere

1/2011

Tarifpluralität - Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des Personalmanagements

Themen: Tarifeinheit, Zersplitterung, Klientelpolitik, Koalitionsfreiheit, Spartengewerkschaft, Verhandlungstaktik, Haustarifvertrag

Der Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ gilt nicht mehr. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab am 7. Juli 2010 seine bisherige langjährige Rechtsprechung zur Tarifeinheit auf. Nun können mehrere Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften im gleichen Unternehmen abgeschlossen werden. Galt bisher, dass ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, der genauer auf Branche, Betrieb, Personal zugeschnitten ist (Spezialitätsprinzip) oder die Tarifeinheit wurde gar durch den Abschluss von Haustarifverträge zwischen einem Unternehmen und einer Gewerkschaft gesichert, stellt das BAG-Urteil die bisherige Praxis auf den Kopf. Der Grundsatz der Tarifeinheit erfährt damit eine grundsätzliche Neuauslegung. Der Vierte Senat des BAG entschied in Übereinstimmung mit dem Zehnten Senat, dass der Grundsatz der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG nicht vereinbar ist. Die Folge: Für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb können verschiedene Tarifregelungen zur Anwendung kommen.

Die Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP) hat diese Entscheidung zum Anlass genommen, in einer Befragung ihrer Mitglieder als auch in einem Workshop mit Personalexperten am 24. September 2010 in ihrer Regionalstelle Frankfurt am Main die Konsequenzen dieser Entscheidung aus Sicht des Personalmanagements zu thematisieren.

Das PraxisPapier enthält die Ergebnisse der Befragung als auch des Workshops.

Tarifpluralität - Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des Personalmanagements.pdf (646,23 KB)

Eine Leistung der Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.