Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft

Definition

Das HR-Gestaltungsfeld Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft beschäftigt sich mit dem rechtskonformen Management bestehender Arbeitsgesetze sowie den kollektivrechtlichen Arbeitsbeziehungen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene. Das Management von Arbeitsbeziehungen bezeichnet hier die systematische Gestaltung der ökonomischen und sozialen Beziehungen des Arbeitgebers zu Arbeitnehmern, Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften auf der Grundlage des existierenden rechtlichen Regelungsrahmens.

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Themenschwerpunkt: Compliance und Arbeitsrecht

Wie Compliance-Richtlinien mit vertretbarem Aufwand in Unternehmen eingeführt werden können und was es dabei inbesondere unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten zu beachten gilt - das haben wir für Sie in unserem THEMA DES MONATS zusammengefasst.

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