Themenschwerpunkt: Compliance und Arbeitsrecht

Compliance - die Einhaltung aller für Unternehmen relevanten Gesetze und Normen - sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Einführung von besonderen Compliance-Programmen in Unternehmen wurde aber vor allem durch Druck nationaler und internationaler Gesetzgebungen vorangetrieben: in Deutschland unter anderem durch das Wertpapierhandelsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, aber auch durch den Sarbanes-Oxley-Act (SOC), die Regularien der Börse und den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Letztere verpflichten auch deutsche Tochterunternehmen internationaler Konzerne zur Einführung von Compliance-Richtlinien. Wie ein solches Regelwerk mit vertretbarem Aufwand in Unternehmen eingeführt werden kann und was es dabei inbesondere unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten zu beachten gilt - das haben wir für Sie in unserem THEMA DES MONATS zusammengefasst.

Compliance - Aufgabe für das Personalmanagement

Die Anforderungen an die Unternehmen in Compliance-Fragen wachsen - nicht zuletzt durch die Anforderungen des Arbeits- und Strafrechts. Wo sie bislang noch nicht umgesetzt wurden, sind Compliance-Regeln in Unternehmen daher überfällig. Was im negativen Fall unter anderem passieren kann: Führungskräfte, insbesondere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, können straf- und zivilrechtlich für Rechtsverstöße ihrer Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden. Sie haben nämlich Aufsichtspflichten, die von der Instruktion der Mitarbeiter zu den einschlägigen Regeln bis zur Überwachung deren Einhaltung und gegebenenfalls Ermittlung und Sanktionierung von Verstößen reichen. Allerdings kommt es, wie in allen Dingen, auf das richtige Maß an. Dieses Maß zu erkennen und zu halten, ist eine der Schlüsselaufgaben des Personalmanagements, wenn es um unternehmerische Compliance geht. 

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Compliance - Wichtige Schnittstellenfunktion des Personalmanagement

Das Thema Compliance ist als Aufgabe für das Personalmanagement in zweierlei Hinsicht bedeutsam: Zum einen ist aus HR-Perspektive sicherzustellen, dass die Compliance-Richtlinien im Personalbereich selbst gelebt werden. Zum anderen stellt sich die Frage, welchen Beitrag das Personalmanagement leisten kann, um die Compliance-Bemühungen des gesamten Unternehmens wirkungsvoll zu unterstützen. Zudem gibt es auch gute Gründe, die dafür sprechen, die organisatorische Verantwortung für Compliance im HR-Bereich anzusiedeln.

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Compliance Management - arbeitsrechtliche Bedingungen

Eines vorab: Compliance Management beinhaltet natürlich weitaus mehr als die Berücksichtigung von Gesetzen und vergleichbar verbindlichen Normen. Fragen der Unternehmenskultur und des unternehmerischen Werteverständnisses spielen bei der Etablierung von Compliance-Regeln im Unternehmen eine mindestens ebenso große Rolle. In diesem Kurzartikel greifen wir mit den arbeitsrechtlichen Aspekten ganz bewusst nur einen Ausschnitt relevanter Fragestellungen rund um das Thema Compliance auf.

Kurzrezension: "Umgang mit Korruptionsverdacht"

kurzrezension umgang

Edgar Joussen beleuchtet die bestehende Pflicht der Unternehmensleitung bei Korruptionsverdacht, "aufkommenden Verdachtslagen nachzugehen, das heißt aufzuklären, bei Bedarf zu sanktionieren und daraus die richtigen Schlüsse für eine verbesserte Organisation zu ziehen". Joussen lässt bei seiner Schilderung der Rechtslage auch keinen Zweifel daran, dass Unternehmen nur in begründeten Einzelfällen, etwa im Rahmen von Kronzeugenregelungen, von Sanktionen absehen dürfen. Zudem beschreibt er die Überwachungs- und Nachverfolgungspflicht der für Compliance Verantwortlichen im Unternehmen.

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Eine Leistung der Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.