Themenschwerpunkt: Compliance und Arbeitsrecht
Compliance - die Einhaltung aller für Unternehmen relevanten
Gesetze und Normen - sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit
sein. Die Einführung von besonderen Compliance-Programmen in
Unternehmen wurde aber vor allem durch Druck nationaler und
internationaler Gesetzgebungen vorangetrieben: in Deutschland unter
anderem durch das Wertpapierhandelsgesetz und das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz, aber auch durch den Sarbanes-Oxley-Act
(SOC), die Regularien der Börse und den Foreign Corrupt Practices
Act (FCPA). Letztere verpflichten auch deutsche Tochterunternehmen
internationaler Konzerne zur Einführung von Compliance-Richtlinien.
Wie ein solches Regelwerk mit vertretbarem Aufwand in Unternehmen
eingeführt werden kann und was es dabei inbesondere unter
arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten zu beachten gilt - das haben wir
für Sie in unserem THEMA DES MONATS zusammengefasst.
Compliance - Aufgabe für das Personalmanagement
Die Anforderungen an die Unternehmen in Compliance-Fragen wachsen - nicht zuletzt durch die Anforderungen des Arbeits- und Strafrechts. Wo sie bislang noch nicht umgesetzt wurden, sind Compliance-Regeln in Unternehmen daher überfällig. Was im negativen Fall unter anderem passieren kann: Führungskräfte, insbesondere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, können straf- und zivilrechtlich für Rechtsverstöße ihrer Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden. Sie haben nämlich Aufsichtspflichten, die von der Instruktion der Mitarbeiter zu den einschlägigen Regeln bis zur Überwachung deren Einhaltung und gegebenenfalls Ermittlung und Sanktionierung von Verstößen reichen. Allerdings kommt es, wie in allen Dingen, auf das richtige Maß an. Dieses Maß zu erkennen und zu halten, ist eine der Schlüsselaufgaben des Personalmanagements, wenn es um unternehmerische Compliance geht.
mehr lesenCompliance - Wichtige Schnittstellenfunktion des Personalmanagement
Das Thema Compliance ist als Aufgabe für das Personalmanagement
in zweierlei Hinsicht bedeutsam: Zum einen ist aus HR-Perspektive
sicherzustellen, dass die Compliance-Richtlinien im Personalbereich
selbst gelebt werden. Zum anderen stellt sich die Frage, welchen
Beitrag das Personalmanagement leisten kann, um die
Compliance-Bemühungen des gesamten Unternehmens wirkungsvoll zu
unterstützen. Zudem gibt es auch gute Gründe, die dafür sprechen,
die organisatorische Verantwortung für Compliance im HR-Bereich
anzusiedeln.
Compliance Management - arbeitsrechtliche Bedingungen
Kurzrezension: "Umgang mit Korruptionsverdacht"
Edgar Joussen beleuchtet die bestehende Pflicht der Unternehmensleitung bei Korruptionsverdacht, "aufkommenden Verdachtslagen nachzugehen, das heißt aufzuklären, bei Bedarf zu sanktionieren und daraus die richtigen Schlüsse für eine verbesserte Organisation zu ziehen". Joussen lässt bei seiner Schilderung der Rechtslage auch keinen Zweifel daran, dass Unternehmen nur in begründeten Einzelfällen, etwa im Rahmen von Kronzeugenregelungen, von Sanktionen absehen dürfen. Zudem beschreibt er die Überwachungs- und Nachverfolgungspflicht der für Compliance Verantwortlichen im Unternehmen.
mehr lesenEine Leistung der Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.


