Compliance - Aufgabe für das Personalmanagement

Die Anforderungen an die Unternehmen in Compliance-Fragen wachsen - nicht zuletzt durch die Anforderungen des Arbeits- und Strafrechts. Wo sie bislang noch nicht umgesetzt wurden, sind Compliance-Regeln in Unternehmen daher überfällig.

Was im negativen Fall unter anderem passieren kann: Führungskräfte, insbesondere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, können straf- und zivilrechtlich für Rechtsverstöße ihrer Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden. Sie haben nämlich Aufsichtspflichten, die von der Instruktion der Mitarbeiter zu den einschlägigen Regeln bis zur Überwachung deren Einhaltung und gegebenenfalls Ermittlung und Sanktionierung von Verstößen reichen. Allerdings kommt es, wie in allen Dingen, auf das richtige Maß an. Dieses Maß zu erkennen und zu halten, ist eine der Schlüsselaufgaben des Personalmanagements, wenn es um unternehmerische Compliance geht.

Doppelte Relevanz von Compliance für HR
Aus Sicht des Personalmanagements ist es wichtig, einen Überblick über die zentralen Elemente eines Compliance-Managements zu erhalten; und zwar in zweierlei Hinsicht:

  • Compliance durch HR: Welchen Beitrag kann das Personalmanagement leisten, damit Compliance im Unternehmen gelebt wird?
  • Compliance in HR: Was muss getan werden, damit Compliance-Richtlinien im Personalbereich praktiziert werden?

Compliance-Expertin Dr. Annette Marschlich von PriceWatersHouse Coopers (PWC) fasst diese doppelte Relevanz von Compliance für das Personalmanagement so zusammen: "Zum hat die Personalabteilung genug eigene, HR-spezifische Themen, zu denen sie Gesetze und Regelwerke sicherstellen muss. Das umfasst zum Beispiel ordnungsgemäße nationale wie internationale Gehaltsabrechnungen oder die Problematik zwischen freier Mitarbeit und Scheinselbständigkeit. Zum anderen leistet HR generell einen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Compliance, die auch immer eine unternehmenskulturelle Frage ist", erklärte Dr. Marschlich am 10. Januar 2011 im Interview mit der DGFP Online-Redaktion.

Bemühungen des Gesamtunternehmens unterstützen
Bei der Beantwortung dieser Fragen im Unternehmen gilt es in jedem Fall, die rechtlichen Anforderungen und den unternehmensinternen Regelungsrahmen zu berücksichtigen. Zum anderen müssen Personalauswahlprozesse und Personalprozessgestaltungen dahin gehend überprüft und ggf. umgestaltet werden, wie sie die Compliance-Bemühungen des Unternehmens bestmöglich unterstützen. Auf diese Weise kann das Personalmanagement daran mitwirken, Grundsteine für die erfolgreiche Einführung eines Compliance Managements im Unternehmen zu legen. 

Eine Leistung der Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.