Corona-Update zu den Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzes

Wie geht es ab dem 20. März weiter?

Auf unserem Netzwerktreffen am 16. März 2022 wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit rund 900 Teilnehmenden diskutiert. Die anstehenden Änderungen des betrieblichen Infektionsschutzes, die am 20. März 2022 in Kraft treten und bis zum 25. Mai 2022 gelten, warfen in der Runde noch Fragen auf.

André Große-Jäger, Leiter des BMAS-Referats Gesundheitliche Auswirkungen des Wandels der Arbeit, Arbeitsstätten und sein Team, bestehend aus Dr. Sebastian Felz, Dr. Julia Sasse und Achim Sieker, haben den neuen Referentenentwurf des BMAS zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erläutert und die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden unter anderem zu den Themen Test- und Maskenpflicht, Datenschutz, 3G-Nachweis und Homeoffice beantwortet. 

Die wichtigste Neuerung kurz zusammengefasst:

  • Homeoffice ist nicht mehr verpflichtend und es gibt keinen Anspruch mehr darauf.
  • Arbeitgeber können jedoch weiterhin nach Absprache mit den Mitarbeitenden Homeoffice vereinbaren.
  • Die bisherigen 3G-Nachweis- und Kontrollpflichten entfallen.
  • Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um zu entscheiden, welche Basisschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die AHA+L-Regel, durch weitere Maßnahmen, wie Testangebote oder Maskenplicht ergänzt werden sollten.
  • Die erhobenen Daten zum Impfstatus sollten umgehend gelöscht werden, da die gesetzliche Grundlage (§28b IfSG) zur Verarbeitung entfallen ist.

Die veränderte Verordnung gilt bis zum 25. Mai 2022. Den gesamten Referentenentwurf finden Sie hier auf der Website des BMAS.

Die Veranstaltung wurde von allen Teilnehmenden als sehr informativ bewertet, was sich in der hohen Teilnehmerzahl von rund 900 Personen widerspiegelte. Auch seitens des BMAS wurde die Veranstaltung positiv gesehen, da sie Gelegenheit bot, Fragen aus der Praxis zu erhalten, um Antworten darauf in der vorgesehenen Überarbeitung der BMAS-FAQ aufzugreifen und so einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die BMAS FAQ’s zum Thema Corona können hier abgerufen werden.

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