Inhaltlicher Treiber für die Gründung der Gesellschaft in den frühen 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts war die sogenannte „soziale Betriebsgestaltung“. Dabei ging es um die Berücksichtigung gerechtfertigter Forderungen der Arbeitnehmer an den Betrieb, die Würdigung der Persönlichkeit und die Schaffung eines guten Betriebsklimas – vornehmlich durch gerechte Entlohnung, Gewinnbeteiligung, Mitwirkung, Mitbestimmung und Miteigentum.
Dafür bedurfte es eines grundlegenden Wandels im Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen hin zu einer institutionalisierten Sozialpartnerschaft in den Betrieben. Als ein Motor dieses Wandels entstand nach dem Krieg das sogenannte personalpolitische Feld. Ziel war es,
das Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft in Regelungen für eine soziale Partnerschaft der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Betrieben zu übersetzen.
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