Das neue Entgelttransparenzgesetz

Mit dem neuen Entgelttransparenzgesetz will das Bundesfamiliengesetz die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen. Das Gesetz trat zum 1. Juli 2017 in Kraft und betrifft Unternehmen ab 200 Beschäftigten. Durch einen Auskunftsanspruch können Mitarbeiter das Entgelt einer Vergleichsgruppe im Unternehmen erfragen.

Das neue Entgelttransparenzgesetz

Bereits mit dem Koalitionsvertrag einigten sich die Regierungsparteien darauf, bestehende Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen im Entgelt zu beseitigen. Das Statistische Bundesamt gibt den bereinigten Gender Pay Gap – also die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation – mit knapp acht Prozent an. Andere Studien gehen hingegen von etwa zwei Prozent aus.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  (BMFSFJ) legte hierzu bereits im Dezember 2015 einen Arbeitsentwurf vor. Dieser ging deutlich über die im Koalitionsvertrag getroffenen Regelungen hinaus. Anfang Oktober 2016 einigten sich die Regierungsparteien schließlich auf Eckpunkte für das Gesetz. Am 30. März hat der Bundestag das lange diskutierte Entgelttransparenzgesetz beschlossen. Dieses trat zum 6. Juli 2017 in Kraft. Kernpunkte sind der individuelle Auskunftsanspruch sowie betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit.

Kernpunkte: Individueller Auskunftsanspruch und betriebliche Prüfverfahren

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben ab 200 Beschäftigten erhalten einen individuellen Auskunftsanspruch. Arbeitgeber werden damit verpflichtet, das durchschnittliche Entgelt einer Vergleichsgruppe im Unternehmen sowie zwei weitere Entgeltbestandteile auf Nachfrage offenzulegen. Unternehmen ab 500 Beschäftigen werden zusätzlich aufgefordert alle fünf Jahre betriebliche Prüfverfahren zur Lohngleichheit durchzuführen. Hinzu kommt eine Berichtspflicht für Unternehmen, die der Lageberichtspflicht des Handelsgesetzbuches unterliegen.

Das Gesetz beseitigt nicht die Ursachen für Lohnungleichheit

Aus DGFP-Sicht setzt das Gesetz an der falschen Stelle an. Das Gesetz wird für mehr Bürokratie in den Personalabteilungen sorgen. Viel wichtiger ist aber die Tatsache, dass die Ursachen für die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern so nicht beseitigt werden. Diese liegen nach wie vor in ungleichen Aufstiegschancen, vermeintlichen „Teilzeitfallen“ und dem nach wie vor geringen Anteil von Frauen im MINT-Bereich.

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