Referentenprofile

Referenten, Trainer, Speaker – die Stärke der DGFP ist die Vielfalt und Qualität des weitreichenden Netzwerks. Machen Sie sich ein Bild davon, mit wem wir gemeinsam unsere Netzwerkveranstaltungen, Seminare und Dialogformate gestalten.

Dr. iur. Wolfgang Lipinski

ADVANT Beiten Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Wolfgang Lipinski ist Arbeitsrechtspartner bei BEITEN BURKHARDT in München. Er berät bundesweit in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts und übernimmt die Prozessvertretung, häufig in Grundsatzprozessen, bis hin zum Bundesarbeitsgericht bzw. Europäischen Gerichtshof. Dr. Wolfgang Lipinski studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Mannheim und Speyer, promovierte im Jahr 2001 bei Prof. Dr. Volker Rieble zum Thema „Sonderkündigungsschutz bei Betriebsübergang“ und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Seit 2001 ist er bei BEITEN BURKHARDT tätig, seit 2005 als Partner. Er moderiert jährlich die Deutsche Arbeitsrechtskonferenz in der Allianz Arena. Er ist ferner ständiger Mitarbeiter in der Redaktion Arbeitsrecht der Zeitschrift Betriebs-Berater und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen AnwaltVerein (DAV) und im Verein zur Förderung arbeitsrechtlicher Forschung (FAF).

Arbeitsschwerpunkte

Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit von Dr. Lipinski gehören insbesondere die strategische Planung und Umsetzung von Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen (u. a. (Massen-)Personalabbau, Freiwilligenprogramme, Betriebsübergangs- und Outsourcingvorhaben) und die Beratung von Unternehmen bei und nach einer Privatisierung. Ferner gehören zu seinen Spezialgebieten die strategische Vorbereitung, Verhandlung und Umsetzung von tarifrechtlichen Projekten aller Art (u. a. Arbeitszeitflexibilisierung, Tarifwechsel, Haustarifverträge) sowie die Optimierung und Gestaltung von Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen. Dr. Wolfgang Lipinski führt regelmäßig – auch in der Einigungsstelle oder in der tariflichen Schlichtung – die dazugehörigen Verhandlungen u. a. über Interessenausgleich, Sozialplan, Freiwilligenprogramme, Tarifverträge aller Art mit den Betriebsräten und/oder Gewerkschaften.

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