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DGFP // Netzwerktreffen.digital "HR-IT und HR-Software - Was muss bei der Einführung arbeits- und datenschutzrechtlich beachtet werden?"

Personaler treiben die Entwicklung digitaler Arbeitsformen stets weiter voran und unterstützen andere Geschäftsbereiche und Fachabteilungen bei der Digitalisierung von personalbezogenen Prozessen. Gleichzeitig kommen bei HR-internen Prozessen verstärkt moderne Softwaresysteme zum Einsatz. Man kann durchaus soweit gehen zu sagen: HR spielt bei der Digitalisierung von Unternehmen eine Schlüsselrolle.


Mit der Auswahl und Implementierung passender Softwarelösungen ist es dabei jedoch noch nicht getan. Unternehmen müssen praxistaugliche Lösungen für arbeits- und datenschutzrechtliche Fragestellungen finden, obwohl häufig noch keine belastbare Rechtsprechung zur Verfügung steht. Außerdem müssen Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei der Einführung neuer Systeme und etwaiger Prozessveränderungen beachtet werden.


Gemeinsam mit der Kanzlei NÆGELE aus Stuttgart lädt Sie die DGFP herzlich zum


DGFP // Netzwerktreffen.digital „HR-IT und HR-Software – Was muss bei der Einführung arbeits- und datenschutzrechtlich beachtet werden?“ am 16. September 2020 von 15:30 bis 17:00 Uhr im Rahmen einer MS Teams-Konferenz ein.

Unser Referent, Herr Dr. Tassilo-Rouven König, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Autor mehrerer Fachbücher und Gesetzeskommentare zum Thema Beschäftigtendatenschutz. In seinem Vortrag werden unter anderem folgende Themen behandelt:


- datenschutzrechtliche Anforderungen an HR-Software und -IT
- Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und typische Konfliktfelder
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen


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service@dgfp.de

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