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DGFP // Netzwerktreffen.digital - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - was vor dem 01.01.2023 noch arbeitsrechtlich vorbereitet werden sollte

am 2.12.2022 von 9.00 bis 10.30 Uhr.

Zum 1.1.2023 soll es (wirklich) so weit sein: Nachdem der Gesetzgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ursprünglich bereits zum 1.7.2022 einführen wollte, soll sie die Arbeitswelt nun zu Beginn des kommenden Jahres erreichen. Zwar bleiben Mitarbeitende weiterhin verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. Allerdings müssen sie aufgrund der gesetzlichen Neuregelung des § 5 EFZG zukünftig ihre Arbeitsunfähigkeit nicht mehr mit Vorlage des sogenannten „gelben Scheins" nachweisen. Vielmehr hat der Arbeitgeber die Informationen über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit elektronisch direkt bei der zuständigen Krankenkasse abzurufen. Die Krankenkasse soll den Arbeitgeber zudem automatisch über das Auslaufen der Entgeltfortzahlung wegen anrechenbarer Vorerkrankungszeiten informieren.

Die Neuregelung bringt neben technischen Herausforderungen eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragestellungen mit sich. Die bisherigen Abläufe im Fall von Arbeitsunfähigkeit müssen angepasst und das arbeitsvertragliche Pflichtengefüge neu justiert werden. Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen der geänderte § 5 EFZG auf die HR-Abläufe haben wird und welche konkreten Maßnahmen bis zum 1.1.2023 ergriffen werden sollten, erläutern wir Ihnen gemeinsam mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Vossen aus der Kanzlei Oppenhoff & Partner im

DGFP // Netzwerktreffen.digital Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - was vor dem 01.01.2023 noch arbeitsrechtlich vorbereitet werden sollte

am 2.12.2022 von 9.00 bis 10.30 Uhr.

Die Agenda der Veranstaltung beinhaltet folgende Punkte:

1. Was wird sich ändern? Aktuelle vs. zukünftige Gesetzeslage

2. Wer ist erfasst? Krankenversicherungsstatus ist entscheidend

3. Was ist nun zu tun? Vertragsergänzung, Leistungsverweigerungsrecht, Fragerecht und Co.

Im Moment können wir Ihnen leider keinen Veranstaltungstermin anbieten. Gerne informieren wir Sie, sobald ein neuer Termin mit freien Plätzen verfügbar ist.

service@dgfp.de

Ihr Ansprechpartner bei der DGFP

Jessica Eule

Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.
Linkstraße 2
10785 Berlin

eule@dgfp.de

Fon: +49 30 8145543721

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