Nachdem die Inzidenzwerte in Deutschland mittlerweile auf ein erfreulich niedriges Niveau zurückgegangen sind, diskutierten die Medien in den letzten Wochen viel über die am 30. Juni auslaufende Corona-Arbeitsschutzverordnung. Diese regelte in den vergangenen Monaten die Pflichten für Arbeitgeber in der Pandemie – vom Lüften bis zum Angebot von Schnelltests und Masken.
Für Entwarnung ist es aufgrund der Ausbreitung neuer, deutlich ansteckenderer Mutationen dennoch zu früh. Der Infektionsschutz muss auch bei der Arbeit bis auf Weiteres gewährleistet bleiben.
Mit der zum 1. Juli 2021 in Kraft tretende Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die vorerst bis 11. September 2021 gelten soll, will die Bundesregierung auf das veränderte Infektionsgeschehen reagieren.
Wie sich die Regelungen der Verordnungen (Maskenpflicht, Teststrategie, Homeoffice etc.) ändern werden, erklären wir Ihnen im Rahmen unseres digitalen DGFP // Netzwerkveranstaltung am 29. Juni von 10:00 bis 11:30 Uhr.
Unser Referent ist André Große-Jäger, Leiter des Referats „Gesundheitliche Auswirkungen des Wandels der Arbeit, Arbeitsstätten" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Er war federführend bei der Erstellung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und deren Weiterschreibung. Nach einem kurzen Update, welche (der aktuell geltenden) Regelungen künftig entfallen oder flexibler gefasst werden, werden sich er und sein Expertenteam Zeit nehmen, auf Ihre Fragen einzugehen.
Sie möchten am 29. Juni live online mitdiskutieren? Dann melden Sie sich hier kostenfrei an.