Unsere Veranstaltungsreihe Abendforum Arbeitsrecht in Kooperation mit Pusch Wahlig Workspace Law (PWWL) findet online statt - kostenfrei und für jeden zugänglich.
Das Besondere an dieser Veranstaltungsreihe ist, dass die arbeitsrechtlichen Themen aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden: von einem Richter und einem PWWL-Anwalt. Auf diese Weise erhalten die Teilnehmer Einblick sowohl in die juristischen als auch unternehmerischen Aspekte des jeweils behandelten Themas.
Seien Sie am 12.05.2022 von 16:00 bis 18:00 Uhr dabei und profitieren Sie von dem interessanten Zusammenspiel der beiden Akteure und einer offenen, lebendigen Diskussion zum Thema "Arbeiten 4.0: Mikro-Selbständigkeit und soziale Sicherheit beim Crowd-, Cloud- und Click- working ".
Moderne Organisationsformen planen denEinsatz von Arbeitskräften zunehmend temporär. Beschäftigte werden interdisziplinär über Betriebs-, Unternehmens- und Landesgrenzen hinaus eingesetzt. Die Digitalisierung der Arbeit bringt es dabei mit sich, dass immer mehr kleinteilige Arbeiten vergeben werden können und Arbeit z.B. an Crowd-, Cloud oder Clickworker ausgelagert werden kann. Was bedeutet das für bestehende arbeits- und sozialrechtliche Strukturen? Die Rechtsprechung hierzu ist europaweit uneinheitlich: Das BAG hielt Ende 2021 einen Plattformarbeiter für einen Arbeitnehmer, ein belgisches Arbeitsgericht sah in Deliveroo Fahrern selbstständige Mitarbeiter. Die EU-Kommission hat nun einen Richtlinienvorschlag für Plattformarbeit erlassen, der eine Indizwirkung für eine Arbeitnehmerstellung vorsieht, wenn gewisse Kriterien eines Fragenkatalogs erfüllt sind. Was bedeutet das für den Einsatz von Plattformarbeitern?