Werden Sie Teil von Deutschlands größtem HR-Netzwerk!

Das HR-Netzwerk der DGFP

40.000

HRler*innen

2.300

Mitglieder (Unternehmen + Personen)

100

Erfahrungsaustausch-Gruppen

Mit rund 40.000 Personalern und einer HR-Community mit ca. 2.300 Mitgliedern, sind wir seit 1952 das größte Netzwerk für HR-Professionals deutschlandweit.

Mehr über die DGFP

Das sagt das Team über die Formate der DGFP

Werden Sie Teil des Netzwerks und profitieren Sie vom Austausch mit HR-Professionals in ganz Deutschland.

Mitgliedschaft Erfahrungsaustausch Veranstaltungsübersicht

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Wie kann ich Mitglied werden?

Um DGFP-Mitglied zu werden, bedarf es lediglich einer unterzeichneten und ausgefüllten Beitrittserklärung. Die Beitrittserklärung sowie weiteres Informationsmaterial senden wir Ihnen gerne unverbindlich zu. Nutzen Sie für die Anforderung unser Online-Formular oder melden Sie sich direkt per Mail an netzwerkmanagement@dgfp.de. Für alle Mitglieder gilt die jeweils aktuelle DGFP // Satzung.

Wer kann Mitglied werden?

Wir unterscheiden bei der Mitgliedschaft zwischen einer Personenmitgliedschaft und einer Mitgliedschaft für Unternehmen & Organisationen. 

Eine Firmenmitgliedschaft können Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland (ordentliche Firmenmitgliedschaft) haben, eingehen, dies als ordentliche Mitgliedschaft mit Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Für Unternehmen, deren Sitz sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, bietet die DGFP die sogenannte korrespondierende Firmenmitgliedschaft an. 

Für Startups, Organisationen des öffentlichen Rechts, HR-Personaldienstleister und HR-Beratungsgesellschaften bietet die DGFP die außerordentliche Firmenmitgliedschaft ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung an.

Personenmitgliedschaften bieten wir für folgende Personengruppen an: "Young Professionals", das sind Studierende, Berufseinsteiger oder Führungskräfte im HR-Management, die jünger als 35 Jahre sind. Ebenso ist die Personenmitgliedschaft für Interessierte, wie beispielsweise Wissenschaftler*innen oder Berater*innen, die auf dem Gebiet des Personalmanagements tätig sind, geeignet. Personenmitglieder sind außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welcher Mitgliedschaftsart Sie gehören, sprechen Sie uns gerne direkt an, wir helfen Ihnen gern bei der Zuordnung. Nutzen Sie für die Anforderung unser Online-Formular oder melden Sie sich per Mail an netzwerkmanagement@dgfp.de

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Die Deutsche Gesellschaft für Personalführung e. V. (DGFP) ist ein gemeinnütziger Verein. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist eine Spende, für die eine Zuwendungsbescheinigung zur steuerlichen Geltendmachung beim Finanzamt zur Verfügung gestellt wird.

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags unterscheidet sich je nach Form der Mitgliedschaft und Größe des Unternehmens. Auf unserer Seite zur Mitgliedschaft finden Sie alle Informationen zu den Preisen sowie einen Beitragsrechner für ordentliche Firmenmitglieder.

Gerne informieren wir Sie persönlich unter netzwerkmanagement@dgfp.de.

Wer kann am Erfahrungsaustausch teilnehmen?

Um am Erfahrungsaustausch mit nahezu 100 ERFA-Gruppen teilnehmen zu können, muss 

  • die betreffende Person im HR-Management tätig sein. 
  • das Unternehmen, in dem die Person arbeitet, ordentliches Mitgliedsunternehmen, korrespondierendes Firmenmitglied oder außerordentliches Firmenmitglied öffentlichen Rechts der DGFP sein. 

Übrigens: Die DGFP hat für nahezu alle Positionen bzw. Aufgabenbereiche im HR-Management eine Erfahrungsaustauschgruppe. Nutzen Sie für weitere Informationen auch unser Online-Formular oder melden Sie sich per Mail an netzwerkmanagement@dgfp.de