Bei der Firmenmitgliedschaft unterscheiden wir zwischen ordentlichen, korrespondierenden und außerordentlichen Mitgliedern.

Ordentliche Firmenmitglieder

sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, u.a. internationale Konzerne, DAX-Unternehmen, klein- und mittelständischen Unternehmen

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Korrespondierende Firmenmitglieder

sind Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands

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Außerordentliche Firmenmitglieder

sind Unternehmen, die als HR-Dienstleister oder HR-Beratungen tätig sind, Organisationen aus dem öffentlichen Sektor, (z.B. Ministerien, Landes- oder Bundesbehörden oder Stadtverwaltungen), Universitäten und Hochschulen mit Sitz in Deutschland sowie Startups, also Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind und ein digitales Geschäftsmodell (Tech-Tool) haben.

Hinweis: Startups erhalten bei der Mitgliedschaft attraktive Konditionen.

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