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DGFP // Netzwerktreffen.digital Hinweisgeberschutzgesetz - Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

am 22.09.2023 von 10:00 - 11:00 Uhr

Die Kanzlei Mayer Brown LLP lädt Sie gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP) herzlich ein zum

DGFP // Netzwerktreffen.digital Hinweisgeberschutzgesetz - Was Arbeitgeber jetzt tun müssen, am 22.09.2023 von 10:00 bis 11:00 Uhr.

Nach einigem Hin und Her im Gesetzgebungsverfahren ist nun am 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist ein effektiver Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die auf Missstände im Unternehmen hinweisen. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem für derartige Meldungen einzurichten. Für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten gilt diese Pflicht ab sofort. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten kommen zunächst in den Genuss einer Schonfrist: sie trifft diese Verpflichtung erst ab dem 17. Dezember 2023. In Anbetracht des Aufwands, der mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen einhergeht, sind jedoch auch solche kleineren Unternehmen gut beraten, sich zeitnah mit dem Hinweisgeberschutzgesetz zu befassen.

Im Rahmen unseres digitalen Netzwerktreffens möchten wir einen Überblick über die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz geben. Dabei erörtern wir insbesondere, was bei der Einrichtung der internen Meldestelle zu beachten ist und inwieweit Konzerne sich einer zentralen Meldestelle bedienen können. Ein weiterer Schwerpunkt sind Vorgaben im Unternehmen dazu, wie mit Meldungen von Hinweisgebern zu verfahren ist. Dabei wird jeweils auch diskutiert, ob und inwieweit auf bereits bestehende Strukturen und Prozesse zurückgegriffen werden kann. Des Weiteren befassen wir uns mit der Frage, wie der Betriebsrat bei alledem zu beteiligen ist.

Im Moment können wir Ihnen leider keinen Veranstaltungstermin anbieten. Gerne informieren wir Sie, sobald ein neuer Termin mit freien Plätzen verfügbar ist.

service@dgfp.de

Ihr Ansprechpartner bei der DGFP

Romina Langwaldt

langwaldt@dgfp.de

Fon: +49 30 8145543716

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