Vergütungsbenchmarking mit dem Unternehmen Kienbaum und der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP)

Einzelabfragen Compensation Portal

Mitgliedsunternehmen der DGFP können auf das breit aufgestellte Benchmarking-Produkt „Einzelabfragen Compensation Portal“ einen Nachlass in Höhe von 10 Prozent erhalten.
Ein Beispiel einer Einzelabfrage finden Sie hier.

Um von dem Preisvorteil zu profitieren, müssen DGFP-Mitglieder im Buchungsprozess ihre individuelle Mitgliedsnummer angeben. Diese wird durch die DGFP einmalig zugeteilt. Falls die Mitgliedsnummer nicht bekannt ist, kann sie unter 
www.dgfp.de/mitgliedschaft/anfrage-mitgliedsnummer 
erfragt werden.

Bei Interesse kontakten Sie bitte
support-compensation-portal@kienbaum.de.

Innovationsentwicklungen mit Kienbaum

Im Weiteren können Unternehmensmitglieder in Workshops mit der Kienbaum Consultants International GmbH digitale Innovationen im Vergütungsbenchmarking entwickeln.

Das user-orientierte Programm richtet sich exklusiv an Mitgliedsunternehmen der DGFP und ist besonders auf die Anforderungen von mittelständischen Unternehmen ausgerichtet. Nach Fertigstellung des Programms können alle Mitgliedsunternehmen das neu entwickelte Tool exklusiv und zu vergünstigten Konditionen nutzen.

Bei Interesse kontakten Sie bitte
Thomas.Kerschbaumer@kienbaum.de.

FAQ

Wie kann ich die DGFP-Mitgliedsnummer erfahren?

Die Mitgliedsnummer wird durch die DGFP einmalig zugeteilt. DGFP-Mitglieder können unter www.dgfp.de/mitgliedschaft/anfrage-mitgliedsnummer ihre Mitgliedsnummer erfragen, um dann damit buchen zu können.

Wo wird der 10-prozentige Rabatt ausgewiesen?

In der Rechnung des Unternehmens Kienbaum Consultants International GmbH wird der 10-prozentige Rabatt ausgewiesen.

Welche Voraussetzungen gibt es zur Nutzung des 10-prozentigen Rabatts?

Das buchende Unternehmen muss für die Nutzung des Rabatts die DGFP-Mitgliedsnummer angeben. Ferner gelten die jeweils zum Buchungszeitpunkt aktuellen Preise und Geschäftsbedingungen der Kienbaum Consultants International GmbH.

Wer ist Vertragspartner bei der Nutzung des Vergütungsbenchmarkings im Rahmen dieser Kooperation?

Das buchende Unternehmen schließt einen Vertrag mit der Kienbaum Consultants International GmbH. Es gelten die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Kienbaum Consultants International GmbH.

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