DGFP // Wissenswert

Arbeitsrechtliche Auswirkungen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der Plan des Gesetzgebers stammt bereits aus 2019: Im Zuge der Digitalisierung im Gesundheitswesen wurde mit dem „Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“, auch „Drittes Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG III) genannt, über den Wegfall der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier (pAUB), aufgrund ihrer Farbe gemeinhin „gelber Schein“ genannt, zu Gunsten einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) entschieden.

Auch die Arbeitswelt soll nach dem Willen des Gesetzgebers von der Digitalisierung des Gesundheitswesens profitieren: Zweck des Gesetzes war unter anderem die Entlastung der Personalabteilungen durch den Abbau des bürokratischen Aufwands, der mit der Administration der pAUB unzweifelhaft einhergeht.

Ebenfalls im Jahre 2019 trat das „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG) in Kraft, das die Verpflichtung der Ärzte begründete, Arbeitsunfähigkeitsdaten an die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig mithilfe eines elektronisches Verfahren digital zu übermitteln.

Indes trafen die hehren Ideen des Gesetzgebers zunächst auf die raue Wirklichkeit: Technische Probleme der notwendigen Telematikinfrastruktur zwischen Ärzten und Krankenkassen und insbesondere die zusätzlichen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie verzögerten bereits den ersten Schritt der geplanten Neuerungen, nämlich die reibungslose Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Ärzte an die Krankenkassen. Die Pilotphase sollte ursprünglich bereits zum 1.1.2021 starten, begann jedoch letztendlich erst am 1.10.2021.

Die Teilnahme der Arbeitgeber am digitalen Verfahren war nach dem BEG III ab dem 1.1.2022 geplant, wurde dann aber auf den 1.7.2022 verschoben. Als sich im März 2022 abzeichnete, dass auch dieses Startdatum aufgrund der Belastungen der COVID-19-Pandemie nicht realistisch war, verschob der Gesetzgeber den flächendeckenden Beginn der eAUB und deren Eintritt in die gesamte deutsche Arbeitswelt auf den 1.1.2023.

Nun aber soll es wirklich so weit sein: Am 1.1.2023 treten die relevanten Änderungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) in Kraft und die eAUB wird Wirklichkeit in Deutschland.

Wie ist die neue Rechtlage? Was wird sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht für die Arbeitgeber ändern? Für wen gelten die Neuerungen? Und vor allem: Welche praktischen und rechtlichen Maßnahmen sollten angesichts des herannahenden Jahreswechsels nun durch die Personalabteilungen getroffen werden?

Auf diese Fragen soll die vorliegende Ausgabe der Reihe DGFP // Wissenswert praxisnahe Antworten geben. Dabei konzentrieren sich diese Darstellungen auf den Regelfall einer Arbeitsunfähigkeit im Inland und lassen die Situation, dass sich Beschäftigte zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland aufhalten, unberücksichtigt.