Für Unternehmen, die als HR-Dienstleister oder HR-Beratungen tätig sind, Organisationen aus dem öffentlichen Sektor, Universitäten und Hochschulen mit Sitz in Deutschland sowie Startups.

Die Deutsche Gesellschaft für Personalführung e. V. (DGFP) ist ein gemeinnütziger Verein. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist eine Spende, für die eine Zuwendungsbescheinigung zur steuerlichen Geltendmachung beim Finanzamt zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags unterscheidet sich je nach Form der Mitgliedschaft und Größe des Unternehmens.

Gerne beraten wir Sie zu ihrer DGFP-Mitgliedschaft

Außerordentliche Firmenmitgliedschaft

für Unternehmen, die als HR-Dienstleister oder HR-Beratungen tätig sind.

Außerordentliche Firmenmitglieder zahlen einen festen Betrag von 850,- Euro pro Jahr.

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Außerordentliche Firmenmitgliedschaft öffentlichen Rechts

für Organisationen aus dem öffentlichen Sektor, z.B. Ministerien, Landes- oder Bundesbehörden oder Stadtverwaltungen.

Außerordentliche Firmenmitglieder öffentlichen Rechts zahlen einen festen Betrag von 750,- Euro pro Jahr

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Außerordentliche Firmenmitgliedschaft

für Universitäten oder Hochschulen mit Sitz in Deutschland

Universtäten oder Hochschulen zahlen einen festen Betrag von 1.500 Euro pro Jahr.

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Außerordentliche Firmenmitgliedschaft Startups

für Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind und ein digitales Geschäftsmodell (Tech-Tool) haben. Das Startup sollte in Deutschland gegründet sein oder einen Sitz / Niederlassung in Deutschland haben. Die Gründer sollten noch signifikant am Unternehmen beteiligt sein.

Für Startups ist die Mitgliedschaf im Kalenderjahr der Anmeldung und im Folgejahr kostenfrei, ab dem dritten Jahr wird ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 500 Euro pro Jahr fällig.

*Das Startup sollte in Deutschland gegründet sein oder hat einen Sitz / Niederlassung in Deutschland, die Gründer sollten signifikant am Unternehmen beteiligt sein.

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