DGFP // Wissenswert

Verfall des Urlaubs bei Krankheit

Das Dossier „Verfall des Urlaubs bei Krankheit – Gilt die 15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers?“ veranschaulicht an zwei Fällen, welche Regelungen bezüglich des Urlaubsverfalls greifen und welche jeweiligen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben. Im Normalfall nimmt ein Arbeitnehmer den ihm zustehenden Jahresurlaub im jeweils laufenden Kalenderjahr, mit der Option, noch bestehenden Resturlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Jahres zu nehmen. Was aber passiert, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt fortdauernd arbeitsunfähig gewesen ist und vom Arbeitgeber nicht auf die ihm gesetzlich noch zustehenden Urlaubstage hingewiesen worden ist?